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Die Segelflugausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer (Glider Pilot License - GPL) gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die praktische Segelflug - Ausbildung wird überwiegend im Sommerhalbjahr, die theoretische Ausbildung größten-teils im Winterhalbjahr durchgeführt. Man kann im Winter mit der Theorie oder im Sommer mit der Praxis in die Ausbildung einsteigen. Sie dauert für Segelflugzeugführer zwischen einem und maximal vier Jahren (normalerweise zwei Jahre), je nach Wetter, Begabung und persönlichem Engagement. Alle Fluglehrertätigkeiten im Verein sind ehrenamtlich und für die Flugschüler kostenfrei.
Das Mindestalter bei Beginn der Segelflug-Ausbildung ist das 14. Lebensjahr, zum Erlangen der Pilotenlizenz (Prüfung) das 16. Lebensjahr. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht, jedoch muss ein gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt  vor Beginn der Ausbildung vorliegen. Eine Brille muss kein Hindernis sein

Die praktische Segelflugausbildung

Sie gliedert sich in drei Ausbildungs- abschnitte. Der Flugschüler sitzt vom ersten Start an auf dem Sitz des Piloten (üblicherweise vorne oder links, je nach Flugzeug). Der Fluglehrer sitzt daneben oder dahinter und leitet den Schüler an. Nach ersten Eingewöhnungsstarts übernimmt der Flugschüler selbst die Kontrolle. Der Fluglehrer kann jedoch von seinem Sitz das Flugzeug genauso steuern wie vom Pilotensitz aus .

Flugbetrieb am Flugplatz Egelsberg im Krefelder Stadtteil Traar

Nach der Landung werden die Flugzeuge
zurück an den Start geschoben

Flugschüler Daniel beim Check der ASK 21 vor dem Start in Krefeld

Flugschüler Daniel vor seinem
ersten Alleinflug

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern in den letzten 4 Jahren vor Ablegung der Prüfung.

A Prüfung
B pruefung
C pruefung

Der erste Ausbildungsabschnitt legt die Grundlagen zur Beherrschung des Flugzeuges und das taktisch richtige Verhalten im Luftraum. Vorflugkontrolle, Geradeausflug, Kurvenflug, Starten, Landen und andere wichtige Dinge werden hier vermittelt. Der erste Ausbildungsabschnitt endet mit dem ersten Alleinflug.
Dabei bleibt der Fluglehrer am Boden und kann nur noch durch Anweisungen über Funk den Flug beeinflussen. Diese sogenannte A-Prüfung ist für viele Piloten das aufregendste und schönste in ihrem Fliegerleben. Für die Fluglehrer ist es natürlich nicht minder aufregend. Die bestandene A-Prüfung berechtigt noch nicht zur Mitnahme von Fluggästen oder zum eigenverantwortlichen Fliegen.

Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden die fliegerischen Segelflug-Fertigkeiten weiter verfeinert. Notverfahren, spezielle Start- und Landetechniken, Umschulung auf andere Flugzeugmuster, Thermikfliegen (bei den Segelfliegern) und so weiter werden gelernt und geübt. Dabei ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord, teilweise werden die Flüge auch im Alleinflug unternommen. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die B- und die C-Prüfung abgelegt.

Der dritte Ausbildungsabschnitt dient der Erlangung der Streckenflugreife. Dabei werden Dinge wie Navigation, Flugplanung, Wettereinschätzung und Luftrecht in die Praxis umgesetzt. Auch hier ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord.
Vor dem ersten Alleinüberlandflug muss die theoretische Prüfung in den unten genannten Fächern erfolgreich abgeschlossen sein. Nach mindestens 2 Überlandflugeinweisungen mit Fluglehrer erfolgt der abschließende Überlandflug über eine Strecke von 50 km im Alleinflug.
Die praktische Ausbildung endet mit einer Prüfung vor einem Beauftragten des Regierungspräsidiums. Der Prüfer sitzt auf dem Sitz des Fluglehrers und verschafft sich ein Bild über die praktischen "Flugkünste" des Bewerbers.

In der gesamten Segelflugausbildung sind mindestens enthalten:

  • 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen und drei Anflügen aus ungewohnter Position sowie drei auf  einem anderen Flugplatz als dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100km Flug mit Fluglehrer.
  • mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen, sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.

Die theoretische Ausbildung

findet in acht Fächern statt. Sie endet mit einer schriftlichen Prüfung und wird wie die praktische Prüfung von Beauftragten des Regierungspräsidiums abgenommen.

Luftrecht ist das Fach, dass sich mit den verschiedenen Lufträumen, der Haftung, dem Verhalten im Luftraum und den wichtigsten Gesetzten und Regeln für die Flugpraxis beschäftigt. Die Prüfungsdauer in diesem Fach beträgt 45 Minuten.

Navigation ist die Lehre der Orts- und Kursbestimmung. Wie kann ich meine Position bestimmen? Wie komme ich von Hier nach Dort? Wieviel Zeit brauche ich für diese Strecke? Dies sind Fragen, die hier ausführlich besprochen und mittels praktischen Beispielaufgaben beantwortet werden. Auch die Flugplanung (Kraftstoff- verbrauch, Start- und Lande- strecke) ist ein Thema. Prüfungsdauer: zwei Stunden.

Technik heißt das Fach das erklärt, wie ein Flugzeug funktioniert und warum es fliegt. Die verschiedenen Bauweisen, Be- zeichnungen am Segelflugzeug (wenn nicht schon vom praktischen Teil bekannt), Schwerpunktbestimmung und Instrument- enkunde sind dann auch Bestandteil der Prüfung, die 45 Minuten dauert.

Aerodynamik beschäftigt sich intensiv mit den physikalischen Grundlagen, weshalb Fugzeuge überhaupt fliegen können. Man lernt wie Auftrieb und Widerstand bei Umströmen der Luft um einen Tragflügel entstehen und wie sich das Flugzeug in verscheidenen Situationen verhält.

Meteorologie ist die Wetterkunde. Hier werden die theoretischen Grundlagen zur Beurteilung des Flugwetters gelegt. Kalt/Warmfront, Okklusion, Vereisung am Flugzeug, Wetterkarten, Wetterdienste, Wetterinformationsquellen und vieles mehr werden besprochen. Prüfungsdauer in diesem Fach: 45 Minuten.

Verhalten in besonderen Fällen ist das fünfte Prüfungsfach. Es wird hier gelernt wie man mit verschiedenen Situationen (Außenlandung, starker Wind usw.) umgeht und wie man sich in Notsituationen verhalten soll. Auch hier beträgt die Prüfungsdauer 45 Minuten.

Menschliches Leistungsvermögen be- schäftigt sich mit den "Human Factors", zeigt also auf zu welchen körperlichen und geistigen Leistungen ein Mensch fähig ist, aber auch wo seine Grenzen liegen.

Flugfunk ist ein Ausbildungsfach, das in einer schriftlichen und einer mündlichen Ausbildung die Verfahren im Flugfunk und das Verhalten an Verkehrsflughäfen lehrt.  Nach Bestehen der schriftlichen (60 Minuten) und der mündlichen (ca. 20 Minuten) Prüfung erhält man ein amtliches Flugfunkzeugnis.

luftrecht
navigation
technik
aerodynamik
meteorologie
verhalten
menschliche_leistung
Fluglehrer mit Ausbildungsnachweis

Nach Beendigung der Ausbildung wird der ausgefüllte  Ausbildungsnachweis bei der Behörde gegen die Pilotenlizenz getauscht

Nach Bestehen aller Prüfungen erhält man einen Luftfahrerschein. Optional können weitere Berechtigungen (z.B. für Kunstflug, Eigenstart,  Lehrberechtigung usw.) durch zusätzliche Ausbildung und Prüfung erworben werden.
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In der Zusammenfassung nochmal die wichtigsten Fakten für die Ausbildung zum Segelflugzeugführer (GPL):

Voraussetzungen für den Beginn der Segelflug-Ausbildung:

  • Mindestalter: Segelflug 14 Jahre (Lizenzerhalt frühestens mit 16 Jahren)
  • Motorsegler und Motorflug 16 Jahre (lizenzerhalt mit 17 Jahren)
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Kopie des Personalausweises
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Ein Lichtbild
  • Bei Minderjahrigen das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten

Zu den fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis gehören:

  • die theoretische Ausbildung
  • die praktische Segelflugausbildung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt acht verschiedene Fächer (inklusive Flugfunk) und endet mit einer Prüfung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die praktische Segelflug-Ausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern. Die vollständige Segelflugausbildung wird  mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen und dauert je nach Engagement des Flugschülers ca. 2 Jahre.

Mehr Infos:  Ein typischer Flugtag / Schnuppertag bei uns am Krefelder Flugplatz  Egelsberg

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